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Regelungen zur Benutzung der Tennisanlage während der Corona-Pandemie (Stand 1.7.2021)
- Aufenthalt auf der Tennisanlage
Beim Aufenthalt auf der Tennisanlage ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung dürfen die Anlage nicht betreten. - Clubhaus
Clubraum, Umkleide und Duschen sind geöffnet. Die Toiletten sind geöffnet. Mindestabstand 1,5,m. - Tennisplätze
Geöffnet sind alle Plätze. - Platzreservierung
Die Platzreservierung erfolgt über ein Online-Buchungssystem, das über die Homepage (Service/Platzreservierung) erreicht wird.
Bei der Online-Reservierung ist zwingend der vollständige Name des/der Spielpartners/in anzugeben. Gastspieler sind zur Zeit nicht erlaubt. - Trainingsbetrieb
Während des Trainings ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen zu achten. - Spielbetrieb
Während des Spielbetriebs ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Es sind Einzel und Doppel erlaubt.
Siehe hierzu auch die Übersicht (Ampel).
Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale und Handshake. Ansonsten gilt die allgemeine Spielordnung. Bei Verstoß gegen diese Regelungen behält sich der Vorstand Konsequenzen vor.
Landau, 1. Juli 2021
Der Vorstand