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Regelungen zur Benutzung der Tennisanlage während der Corona-Pandemie (Stand 1.7.2021)

  • Aufenthalt auf der Tennisanlage
    Beim Aufenthalt auf der Tennisanlage ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
    Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegserkrankung dürfen die Anlage nicht betreten.
  • Clubhaus
    Clubraum, Umkleide und Duschen sind geöffnet. Die Toiletten sind geöffnet. Mindestabstand 1,5,m.
  • Tennisplätze
    Geöffnet sind alle Plätze.
  • Platzreservierung
    Die Platzreservierung erfolgt über ein Online-Buchungssystem, das über die Homepage (Service/Platzreservierung) erreicht wird.
    Bei der Online-Reservierung ist zwingend der vollständige Name des/der Spielpartners/in anzugeben. Gastspieler sind zur Zeit nicht erlaubt.
  • Trainingsbetrieb
    Während des Trainings ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen zu achten.
  • Spielbetrieb
    Während des Spielbetriebs ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Es sind Einzel und Doppel erlaubt.
    Siehe hierzu auch die Übersicht (Ampel).

    Verzicht auf Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale und Handshake. Ansonsten gilt die allgemeine Spielordnung. Bei Verstoß gegen diese Regelungen behält sich der Vorstand Konsequenzen vor.

Landau, 1. Juli 2021
Der Vorstand